Grundsatzbeschluss der Vorstandschaft zur Regelung der Finanzierung der Vereinstrachten
Der
Verein beschafft in einem durch Beschluss des Gesamtvorstandes festgelegten
Zeitraum, für jedes aktiv mitarbeitende und trachtentragende Mitglied, auf
dessen Antrag, Trachten bzw. Trachtenteile zu einem bestimmten von der
Gesamtvorstandschaft per Beschluss festgelegten Betrag je antragstellender
Person.
Die
vom Verein finanzierten Trachten bzw. Trachtenteile sind Eigentum des Vereins.
Dieser
Betrag steht dem Mitglied in einem bestimmten Zeitraum zu. Der Zeitraum wird
jeweils von der Gesamtvorstandschaft per Beschluss festgelegt.
Der
Betrag kann in diesem Zeitraum einmalig in Anspruch genommen werden oder auch
in Teilbeträgen.
Der
Zeitraum berechnet sich ab dem Datum der ersten vorgelegten Rechnung, bzw. dem
Datum der erstmaligen Auszahlung.
Es
werden nur Trachten bzw. Trachtenteile finanziert, die in der jeweils aktuellen
Trachtenbeschreibung aufgeführt sind.
Welche
Trachtenteile dabei der Verein finanziert, entscheidet das jeweilige Mitglied
selbst.
Die
Rechnung muss auf den Namen des Vereins lauten und muss den Namen des Mitglieds
enthalten, für das die Tracht oder das Trachtenteil bestimmt ist. Enthalten
sein muss auch die genaue Bezeichnung des angeschafften Teiles.
Der
Verein prüft nach Vorlage der Rechnung, ob die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt
sind und erstattet dann dem Mitglied den Rechnungsbetrag. Es ist eine vorherige
Finanzierungsanfrage an die Vorstandschaft erforderlich.
Vom
Verein finanzierte Trachten bzw. Trachtenteile können jederzeit vom Mitglied
käuflich erworben werden. Der Kaufpreis ist Verhandlungssache.
Nach Ablauf des jeweiligen Zeitraumes können diese dem Mitglied kostenlos
überlassen werden.
Der Verein finanziert nur eine bestimmte Anzahl von Trachten pro Jahr. Die
Anzahl der finanzierten Trachten legt die Vorstandschaft in einem Beschluss
fest. Sie kann in begründeten Fällen auch im Nachhinein von der festgelegten
Zahl abweichen.
Bogen,
den 16.09.2005
Beschlossen
mit allen Stimmen der anwesenden Vorstandsmitglieder