Grundsatzbeschluss der Vorstandschaft zur Regelung der Finanzierung der Vereinstrachten

 

Der Verein beschafft in einem durch Beschluss des Gesamtvorstandes festgelegten Zeitraum, für jedes aktiv mitarbeitende und trachtentragende Mitglied, auf dessen Antrag, Trachten bzw. Trachtenteile zu einem bestimmten von der Gesamtvorstandschaft per Beschluss festgelegten Betrag je antragstellender Person.

Die vom Verein finanzierten Trachten bzw. Trachtenteile sind Eigentum des Vereins.

 

Dieser Betrag steht dem Mitglied in einem bestimmten Zeitraum zu. Der Zeitraum wird jeweils von der Gesamtvorstandschaft per Beschluss festgelegt.

Der Betrag kann in diesem Zeitraum einmalig in Anspruch genommen werden oder auch in Teilbeträgen.

Der Zeitraum berechnet sich ab dem Datum der ersten vorgelegten Rechnung, bzw. dem Datum der erstmaligen Auszahlung.

 

Es werden nur Trachten bzw. Trachtenteile finanziert, die in der jeweils aktuellen Trachtenbeschreibung aufgeführt sind.

Welche Trachtenteile dabei der Verein finanziert, entscheidet das jeweilige Mitglied selbst.

 

Die Rechnung muss auf den Namen des Vereins lauten und muss den Namen des Mitglieds enthalten, für das die Tracht oder das Trachtenteil bestimmt ist. Enthalten sein muss auch die genaue Bezeichnung des angeschafften Teiles.

Der Verein prüft nach Vorlage der Rechnung, ob die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind und erstattet dann dem Mitglied den Rechnungsbetrag. Es ist eine vorherige Finanzierungsanfrage an die Vorstandschaft erforderlich.

Vom Verein finanzierte Trachten bzw. Trachtenteile können jederzeit vom Mitglied käuflich erworben werden. Der Kaufpreis ist Verhandlungssache.
Nach Ablauf des jeweiligen Zeitraumes können diese dem Mitglied kostenlos überlassen werden.


Der Verein finanziert nur eine bestimmte Anzahl von Trachten pro Jahr. Die Anzahl der finanzierten Trachten legt die Vorstandschaft in einem Beschluss fest. Sie kann in begründeten Fällen auch im Nachhinein von der festgelegten Zahl abweichen.

 

Bogen, den 16.09.2005

 

 

Beschlossen mit allen Stimmen der anwesenden Vorstandsmitglieder




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